Vom Analysieren des Potentials ihrer Liegenschaft bis zur Schlüsselübergabe betreuen wir Umbau- und Renovationsobjekte in Kooperation mit Spezialisten.

Die Sanierung und Renovierung von bestehenden Liegenschaften wurde in den letzten Jahren immer anspruchsvoller. Dies hängt zusammen mit diversen neuen oder verdichteten gesetzlichen Vorgaben zur Optimierung des Schallschutzes, des energetischen Verbrauches, des Rückbaus von gesundheitsschädlichen Baumaterialien, der Statik bezüglich Erdbebensicherheit und der damit verbundenen Eingriffe in die Gebäudestruktur.

Bei einer Gesamtsanierung klären wir in einem ersten Schritt das Potenzial einer Liegenschaft und der dazugehörigen Parzelle ab und prüfen verschiedene alternative Konzepte. Hier erachten wir es als unerlässlich, die notwendigen Spezialisten zu einem frühen Zeitpunkt einzubinden, damit die erwähnten Abklärungen professionell vorgenommen werden. Zusammen mit der Bauherrschaft erstellen wir ein geeignetes Umbaukonzept, das die erwähnten Faktoren berücksichtigt, die Ansprüche der Bauherrschaft umsetzt und die Einhaltung der Kosten ermöglicht. Mit den Ansprüchen der Bauherrschaft sind sowohl die momentanen als auch die künftig zu erwartenden Lebensumstände abzuklären und in die Überlegungen der Sanierungsmassnahmen aufzunehmen. Je genauer man die bestehende Bausubstanz untersucht und je früher die Vorgaben der Spezialisten eingebracht werden, desto seltener stellen sich die – für einen Umbau kaum zu vermeidenden – kleinen und grösseren Überraschungen ein. Als Interessant erweisen sich im Falle der Renovation einer bestehenden Liegenschaft die Einsparungspotenziale bei den Energiekosten und die Möglichkeit zur marktgerechten Attraktivitätssteigerung der Wohneinheiten. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die diversen Förderungsprogramme der kantonalen Behörden, die kostenmässig einen grossen Anreiz für Sanierungen im Energieeffizienzbereich setzen. Wir empfehlen, anstehende Renovationsarbeiten in Angriff zu nehmen, bevor die gegebene Bausubstanz wegen zu starker Vernachlässigung eine sinnvolle Sanierung nicht mehr zulässt.